PEOPLE select- Nutzungsbedingungen für Jobsuchende und Bewerber
1. Geltungsbereich/Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PEOPLE select, Liebergstr. 1, 52385 Nideggen, vert. d. d. Inhaberin , (nachfolgend „Anbieterin“) und den Nutzerinnen und Nutzern (nachfolgend „Nutzer“), die den unter der Domain https://www.people-select.de (nachfolgend „PEOPLE select“) vorgehaltenen Bewerbungsservice nutzen.
1.2. „Nutzer“ meint Webseitenbesucher, die sich über PEOPLE select initiativ oder auf eine konkrete Stellenanzeige hin bewerben.
1.3. „Bewerbungsunterlagen“ meint sämtliche seitens des Nutzers zur Verfügung gestellte Daten, Inhalte und Dokumente (bspw. Bewerbungen, Lebensläufe, Zeugnisse, etc.).
1.4. Das Angebot unter www.people-select.de richtet sich ausschließlich an Nutzer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.
1.5. Vertragssprache ist deutsch. Die Nutzungsbedingungen sind speicher- und ausdruckbar unter https://people-select.de/nutzungsbedingungen-2.
1.6. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden nur dann und insoweit Anwendung, als sie von der Anbieterin schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1. Die Anbieterin ist im Bereich Personalvermittlung tätig. Sie stellt Nutzern mit PEOPLE select unentgeltlich ein Onlineportal im Bereich Recruiting und Bewerbermanagement zum Zwecke von Bewerbungen und Personalvermittlungen zur Verfügung. Für Nutzer besteht insoweit die Möglichkeit, über die vorgehaltene Upload-Funktion Bewerbungsunterlagen wie Lebenslauf etc. verschlüsselt zu übermitteln und sich so entweder auf eine konkrete Stellenanzeige oder initiativ bei der Anbieterin selbst oder Dritten zu bewerben. Mit Ausfüllen des vorgehaltenen Kontaktformulars, Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und Anklicken des Buttons „Nachricht senden“ bei Initiativbewerbungen bzw. „Bewerbung absenden“ bei ausgeschriebenen Stellenanzeigen, schließt der Nutzer einen unentgeltlichen Betreuungs- und Abwicklungsvertrag („Vermittlungsvertrag“ genannt) mit der Anbieterin. Die Anbieterin bestätigt den Vertrag per E-Mail. Sie beginnt mit ihren Leistungen nachdem der Nutzer seine E-Mailadresse über einen in dieser E-Mail enthaltenen Link bestätigt hat.
2.2. Mit Abschluss des Vermittlungsvertrags beauftragt der Nutzer die Anbieterin nicht exklusiv mit Betreuungs- und Abwicklungsleistungen („Leistungen“ genannt) im Rahmen seiner übermittelten Bewerbung. Bei Initiativbewerbungen umfasst die beauftragte Leistung u.a. die proaktive Prüfung seitens der Anbieterin, ob für den Nutzer geeignete Stellen vorhanden sind. Die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Anbieterin setzt zwingend die freiwillige Bereitstellung der vollständigen und wahrheitsgemäßen Bewerbungsunterlagen des Nutzers voraus.
2.3. Zu keiner Zeit schuldet oder garantiert die Anbieterin dem Nutzer die Vermittlung oder Begründung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses. Kommt es im Anschluss an die Leistungen der Anbieterin zu einem Arbeitsverhältnis, richten sich die Parteien, Art und Umfang des Arbeitsverhältnisses nach dem gesondert zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Arbeitgeber schriftlich zu schließendem Arbeitsvertrag.
2.4. Ein Anspruch des Nutzers auf Abschluss dieses Vermittlungsvertrags besteht nicht.
2.5. Die Anbieterin rät aus IT-Sicherheitsgründen dringend von der Übermittlung von Bewerbungsunterlagen per unverschlüsselter E-Mail ab. Übersendet der Nutzer dennoch Bewerbungsunterlagen per E-Mail, wird die Anbieterin dem Nutzer einen entsprechenden Vermittlungsvertrag zukommen lassen.
4. Leistungen der Anbieterin
4.1. Die Anbieterin wird die vom Nutzer über PEOPLE select eingereichten Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Die Anbieterin behält sich ausdrücklich vor, Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen zurückzuweisen und / oder Ergänzung zu verlangen, wenn sie nicht den zur Bearbeitung notwendigen Anforderungen genügen oder unvollständig sind.
4.2. Bewirbt sich der Nutzer auf eine konkrete Stellenanzeige, ist die Anbieterin berechtigt die Bewerbungsunterlagen ohne gesonderte Zustimmung des Nutzers an das stellenausschreibende Unternehmen weiterzuleiten.
4.3. Im Falle von Initiativbewerbungen wird die Anbieterin proaktiv nach passenden Stellen suchen. Die Prüfung von Vakanzen betrifft insoweit auch das eigene Unternehmen der Anbieterin, die u.a. auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig ist. Sollte die Anbieterin von möglichen freien und geeigneten Vakanzen Kenntnis erlangen, wird sie den Nutzer darüber informieren und diesem einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Es obliegt dem Nutzer diesen Vorschlag anzunehmen. Die Weiterleitung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt in diesem Fall erst nach ausdrücklichem Einverständnis des Nutzers.
5. Rechte und Pflichten des Nutzers
5.1. Der Nutzer garantiert, dass die von ihm gemachten Angaben in den Bewerbungsunterlagen korrekt, vollständig und aktuell sind. Er wird die Anbieterin unverzüglich über Änderungen der zur Durchführung des Vermittlungsvertrags notwendigen Daten informieren. Er wird die IT-Infrastruktur zudem nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und alle zur Leistungsabwicklung des Vermittlungsvertrags notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
5.2. Der Nutzer wird es unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in Programme, die von der Anbieterin betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze der Anbieterin unbefugt einzudringen.
5.3. Der Nutzer verpflichtet sich:
- keine beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, menschenverachtenden, verleumderischen, pornographischen oder rassistischen Inhalte über PEOPLE select zu übermitteln;
- keine Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren bzw. Erscheinungsbild von PEOPLE select blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten (z.B. Denial-of-Service-Attacken oder das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code);
- im Rahmen der Bewerbungsunterlagen keine unwahren Angaben zu tätigen;
- nicht mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) auf PEOPLE select zuzugreifen;
- keine Daten anderer Nutzer zu nutzen und zu verarbeiten, ohne dazu berechtigt zu sein.
6. Einräumung von Nutzungsrechten
An erstellten und übermittelten Bewerbungsunterlagen räumt der Nutzer der Anbieterin für die Dauer der Laufzeit des Vermittlungsvertrags die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendigen einfachen Nutzungsrechte ein. Der Nutzer garantiert, dass die vom Nutzer erstellten und übermittelten Bewerbungsunterlagen keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte.
7. Vertragsdauer / Kündigung
7.1. Der Vermittlungsvertrag beginnt nach dem Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen mit dem Absenden der vorgehaltenen Kontaktformulare durch den Nutzer.
7.2. Der Vermittlungsvertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf,
- mit Absage des stellenausschreibenden Unternehmens und / oder der Anbieterin im Falle einer Bewerbung auf eine konkrete Stellenanzeige;
- mit Begründung eines durch die Anbieterin vermittelten Arbeitsverhältnisses;
- mit Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit der Anbieterin;
- mit Zurücknahme der eingereichten Bewerbung durch den Nutzer;
- mit Ausübung eines Löschungsbegehrens des Nutzers;
- spätestens jedoch mit Ablauf von zwei Jahren.
7.3. Der Vermittlungsvertrag kann unabhängig von Ziffer 7.2. von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (bspw. E-Mail).
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch beide Parteien bleibt unberührt.
7.5. Endet der Vermittlungsvertrag, löscht die Anbieterin die im Rahmen des Vermittlungsvertrags überlassenen Daten und Bewerbungsunterlagen, es sei denn, der Nutzer willigt in die darüberhinausgehende Speicherung ein oder die Anbieterin ist gesetzlich zur Aufbewahrung berechtigt oder verpflichtet.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Gewährleistung der Anbieterin erstreckt sich nicht auf solche Schäden und / oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
8.2. Die Anbieterin haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von der Anbieterin übernommenen Garantie, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften sowie bei Arglist der Anbieterin. Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs der Anbieterin für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
8.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Anbieterin der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Gleiches gilt im Falle des Schuldnerverzugs der Anbieterin oder einer von der Anbieterin zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
8.4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 8.2. und 8.3. vor.
8.5. Eine weitergehende Haftung der Anbieterin besteht nicht.
8.6. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2. Die Durchführung der angebotenen Services setzt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Anbieterin voraus. Informationen zur Datenerhebung durch die Anbieterin können den Datenschutzhinweisen unter https://people-select.de/datenschutz entnommen werden. Die Anbieterin verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Personalvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung sowie zur Abwicklung des Vertrags zu verarbeiten und zu nutzen, es sei denn der Nutzer willigt ausdrücklich in weitergehende Zwecke ein.
9.3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer selbst oder durch die Anbieterin personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei. Er wird personenbezogene Daten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks verarbeiten.
10. Online-Streitbeilegung
Die Anbieterin weist den Nutzer hiermit auf die Online-Streitbeilegungs-(OS)-Seite der Europäischen Kommission mit folgendem Link hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail-Adresse der Anbieterin lautet mail@people-select.de.
11. Hinweis auf das VSBG (Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen)
Zur Durchführung eines Verfahrens gemäß VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Anbieterin nicht verpflichtet und auch nicht bereit. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) fordert aber, dass dennoch auf eine für den Verbraucher zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hingewiesen wird:
Universalschlichtungsstelle des Bundes- Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Telefon: 07851 / 7957940
Telefax: 07851/7957941
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden des Vermittlungsvertrags bedürfen mindestens der Textform.
12.2. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.
Stand: 15.01.2021